Parkraumverwaltung · 5 Min. Lesezeit

Falschparker auf Privatgrund: Was darf der Eigentümer?

Fremde Autos auf dem Stellplatz der Mieter oder in der Feuerwehrzufahrt – ein Dauerärgernis. Was rechtlich erlaubt ist, welche Beschilderung nötig ist und wie das Abschleppen korrekt abläuft.

Auf privaten Flächen gilt nicht die Straßenverkehrsordnung, sondern das Hausrecht des Eigentümers. Wer unberechtigt parkt, begeht eine sogenannte verbotene Eigenmacht – der Eigentümer darf das Fahrzeug auf Kosten des Halters entfernen lassen, muss aber verhältnismäßig handeln.

Voraussetzung ist eine eindeutige Beschilderung: „Privatparkplatz – unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" mit Angabe des Berechtigten. Ohne erkennbaren Hinweis wird das Abschleppen schnell angreifbar. Bewohner- und Berechtigtenausweise schaffen zusätzlich Klarheit.

Vor dem Abschleppen sollte jeder Verstoß dokumentiert werden: Kennzeichen, Standort, Datum, Uhrzeit und Foto. Mit unserem digitalen Erfassungssystem passiert das vor Ort in wenigen Minuten – rechtssicher für Eigentümer und Verwaltung.

Privatgrund ist kein öffentlicher Verkehrsraum

Auf der Straße regelt die Straßenverkehrsordnung, wer wo parken darf, und das Ordnungsamt setzt sie durch. Auf einem privaten Stellplatz, in der Hofeinfahrt oder auf dem Parkplatz einer Wohnanlage gilt das nicht. Hier entscheidet der Eigentümer kraft seines Hausrechts, wer sein Fahrzeug abstellen darf – und wer nicht. Das Ordnungsamt wird auf Privatflächen in aller Regel nicht tätig, auch wenn Bewohner das oft erwarten.

Wer trotzdem dort parkt, begeht rechtlich eine „verbotene Eigenmacht“: Er stört den Besitz des Eigentümers. Das klingt sperrig, ist aber die Grundlage für alles Weitere, denn gegen eine Besitzstörung darf sich der Eigentümer selbst wehren – innerhalb gewisser Grenzen.

Was der Eigentümer darf

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt: Ein Fahrzeug, das unberechtigt auf Privatgrund steht, darf auf Kosten des Fahrers abgeschleppt werden. Es ist nicht nötig, vorher zu warten oder den Fahrer zu suchen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt: Die Abschleppkosten müssen ortsüblich sein, und das Fahrzeug muss an einen erreichbaren Ort gebracht werden, an dem der Fahrer es gegen Zahlung der Kosten wieder abholen kann.

Was nicht geht: eigenmächtig Krallen anbringen, Reifen abstechen, das Fahrzeug blockieren oder „Strafgebühren“ aus dem Nichts erheben. Wer selbst zur Tat schreitet, macht sich schnell selbst angreifbar. Ebenso wenig darf ein Eigentümer Fahrzeuge abschleppen lassen, die auf einer Fläche stehen, die für Außenstehende gar nicht als privat erkennbar ist.

Ohne Schild geht es nicht

Damit das Abschleppen rechtlich hält, muss für jeden erkennbar sein, dass es sich um eine Privatfläche handelt und dass unberechtigtes Parken Folgen hat. Dafür braucht es gut sichtbare Schilder an den Zufahrten: „Privatparkplatz – nur für Berechtigte. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.“ Sinnvoll ist auch die Angabe, wer die Berechtigung erteilt, also etwa „Bewohner der Hausnummern 9–11“ oder „Kunden während der Öffnungszeiten“.

Markierungen auf dem Boden helfen zusätzlich, etwa Stellplatznummern oder eine Sperrfläche vor der Feuerwehrzufahrt. Und wo Bewohner und Besucher parken dürfen, sollten sie das belegen können – mit Parkausweisen hinter der Windschutzscheibe, die bei Kontrollgängen sofort erkennbar sind. So werden die eigenen Leute nicht versehentlich erfasst.

Dokumentieren, bevor etwas passiert

Der häufigste Streitpunkt nach einem Abschleppvorgang ist nicht das Ob, sondern das Wie: Stand das Fahrzeug wirklich dort? Wie lange? War das Schild sichtbar? Wer diese Fragen mit Foto, Kennzeichen, Standort, Datum und Uhrzeit beantworten kann, hat gewonnen. Wer nur eine Erinnerung hat, nicht.

Wir erfassen deshalb jeden Verstoß vor Ort mit einem mobilen Gerät: Kennzeichen und Fahrzeug werden eingetragen, der Verstoßgrund ausgewählt, ein Foto gemacht, Standort und Zeit laufen automatisch mit. Auf Wunsch druckt das Gerät direkt einen Beleg aus, der am Fahrzeug hinterlassen wird. Alle Vorgänge landen in einer zentralen Übersicht, aus der Eigentümer und Verwaltung jederzeit einen Nachweis ziehen können.

Und die Kosten?

Viele Eigentümer schrecken vor dem Aufwand zurück, weil sie an Gebühren für einen Überwachungsdienst denken. Bei uns ist das anders herum: Kontrollgänge und Verstoßerfassung kosten Sie nichts. Für jede dokumentierte Besitzstörung erhalten Sie eine Entschädigung von 5 Euro, die wir gesammelt zum Monatsende überweisen. Beschilderung, Markierung und das Abschleppen selbst bieten wir nach Aufwand an – das Abschleppen zahlt am Ende ohnehin der Falschparker.

Kurz zusammengefasst

Mehr dazu, wie das bei uns abläuft, finden Sie unter Parkraumverwaltung.

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